Die Heilpraktiker Ausbildung

Allgemeines über die Heilpraktiker Ausbildung

Lerne den Heilpraktiker kennen

Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland eine anerkannte Alternative zur klassischen Schulmedizin. Heilpraktiker*innen begleiten Menschen mit ganzheitlichen Ansätzen und setzen dabei auf natürliche sowie traditionelle Heilverfahren. Sie sind berechtigt, eigenverantwortlich Patienten zu behandeln – allerdings unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben. Die Heilpraktiker-Lizenz wird durch eine staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt erteilt.

Wie wird man Heilpraktiker?

Um Heilpraktiker*in zu werden, musst du zunächst eine fundierte Ausbildung absolvieren. Danach meldest du dich beim zuständigen Gesundheitsamt an und legst dort die sogenannte Heilpraktikerüberprüfung ab. Diese Prüfung prüft dein Wissen im Bereich der Grundlagenmedizin, Anamnese, Diagnostik sowie Grenzziehung bei gefährlichen Erkrankungen.
Nach bestandener Prüfung kannst du dich als Heilpraktiker*in selbstständig machen und in freier Praxis oder in Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten arbeiten.

Geschichte des Heilpraktikers

Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ wurde im Jahr 1939 im Deutschen Reich eingeführt. Ziel war es damals, nicht-approbierte Personen, die sich mit Heilkunde beschäftigten, rechtlich einzuordnen. Bis heute hat sich der Beruf weiterentwickelt und genießt in der alternativen Medizin einen hohen Stellenwert.
Viele Methoden wie Homöopathie, Akupunktur, Phytotherapie und Osteopathie haben sich aus dem Schatten der Esoterik gelöst und finden mittlerweile auch Anerkennung in wissenschaftlichen Kreisen.

Die Arbeit und der Tätigkeitsbereich des Heilpraktikers

Als Heilpraktikerin bist du in erster Linie *Gesundheitsbegleiter in* deiner Klient*innen. Du setzt auf ganzheitliche Diagnosen und individuelle Behandlungen, die körperliche, emotionale und energetische Aspekte berücksichtigen. Typische Aufgaben sind:

  • Durchführung von Anamnesegesprächen
  • Auswahl passender naturheilkundlicher Verfahren
  • Begleitung bei chronischen und psychosomatischen Beschwerden
  • Präventionsarbeit und Lebensberatung

Du darfst jedoch keine ärztlichen Tätigkeiten ausführen, wie z. B. das Ausstellen von Attesten oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Was darf ein Heilpraktiker

Ein Heilpraktiker darf grundsätzlich alle naturheilkundlichen Methoden anwenden, solange sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Schröpfen
  • Neuraltherapie (mit entsprechender Zusatzqualifikation)
  • Ernährungsberatung
  • Entspannungsverfahren wie Yoga oder Meditation

Achtung:
Heilpraktiker dürfen keine Diagnosen im ärztlichen Sinne stellen , sondern nur Symptome erfassen und darauf basierend behandeln. Sie müssen außerdem wissen, wann sie eine medizinische Abklärung empfehlen müssen.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker

Die Heilpraktikerausbildung ist nicht staatlich geregelt , kann aber an zahlreichen Bildungseinrichtungen absolviert werden. Sie sollte idealerweise die Inhalte abdecken, die später in der Heilpraktikerüberprüfung abgefragt werden, wie z. B.:

  • Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie
  • Rechtskunde (Heilpraktikergesetz, Infektionsschutzgesetz)
  • Diagnostik und Anamnese
  • Grenzziehungslehre (Wann muss ich eine ärztliche Abklärung empfehlen?)

Die Ausbildung kann als Präsenzlehrgang, Fernlehrgang oder Hybrid-Modell absolviert werden.

Voraussetzungen für die Heilpraktikerüberprüfung